Ich arbeite als Wahllogopädin, das bedeutet eine Teilrefundierung der Therapiekosten von der Krankenkasse. Eine Kostenübernahme durch eine private Krankenversicherung ist möglich.

 

Voraussetzung dafür ist die chefärztliche Bewilligung Ihrer ärztlichen Verordnung.

 

Ärztliche Verordnung

 

Für die Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung von Ihrem behandelnden Facharzt

(HNO-Arzt, Kinderarzt, Zahnarzt)

Diese muss neben den

- persönlichen Daten 

- eine medizinische Diagnose

- eine Zuweisung zur logopädischen Behandlung (z.B. für 10x logopädische Therapie à 60 min)

beinhalten.

 

Chefärztliche Bewilligung Ihres Krankenversicherungsträgers

 

Im Anschluss muss die ärztliche Verordnung durch die chefärztliche Abteilung Ihrer zuständigen Krankenversicherung bewilligt werden. Damit bestätigt der Krankenversicherungsträger die Rückerstattung bzw. Übernahme der Kosten nach erfolgter Durchführung der Therapie.

 

Verrechnung der Behandlungskosten

 

Logopädie

 

Nachdem ich Wahllogopädin bin, begleichen Sie die Kosten bei mir.

Die Verrechnung erfolgt monatlich. Zum Monatsanfang erhalten Sie von mir eine Honorarnote über die durchgeführten Therapiestunden im Vormonat.

Danach reichen Sie für den Rückersatz der tarifmäßigen Kosten die chefärztlich bewilligte Verordnung gemeinsam mit der von mir ausgestellten Honorarnote bei Ihrem Krankenversicherungsträger ein (immer Originalbelege).

Ich informiere Sie gerne bezüglich der ungefähren Höhe des Betrages, den Ihre Krankenversicherung rückerstattet.

 

Therapiematerial ist keine Kassenleistung und wird daher direkt mit Ihnen verrechnet. Ein Kostenersatz von Seiten des Krankenversicherungsträgers ist dafür nicht vorgesehen.

 

Elterngespräche sind ein wesentlicher Bestandteil der Logopädie mit Kindern.

 

Stillberatung

 

Stillberatung wird mit € 85-, für 60 Minuten verrechnet

(inklusive 10 Minuten administrative Vor- und Nachbereitung ohne Patient) .

 

In der Stillberatung bedarf es oftmals einer raschen Antwort.  Deshalb biete ich auch telefonische Begleitung nach einem ersten Kennenlernen an. Telefonische Stillberatung wird mit € 1,-- pro Minute verrechnet.

Stillvorbereitungskurs in der Schwangerschaft: € 20,-  pro Person, € 30,- pro Familie.

 

Babymassagekurs (3 Termine): € 70,- pro Person, € 100,- pro Familie.

Stillberatung wird von der Krankenkasse nicht refundiert. Eine ärtzliche Verordnung ist damit nicht erforderlich.

 

Absagen

 

Können Sie einen vereinbarten Therapietermin nicht wahrnehmen, werden Sie ersucht, es mir ehest möglich, spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin (1 Werktag), mitzuteilen. (Für den Montagstermin gilt der Samstag.)

 

Eine Absage bzw. Terminverschiebung ist telefonisch, per SMS oder auch per E-Mail möglich:

0660 634 44 53,  hallo@logopaediezentrum.at

 

Ich bitte um Verständnis, dass bei kurzfristigeren Absagen die Therapiestunde dennoch in Rechnung gestellt wird. Diese Kosten können beim Krankenversicherungsträger nicht geltend gemacht werden.